SG Winden/Simonswald I - SG MaFriKa I 2:2 (1:2)
Tore: 1:0 (11.) Lea Herr, 1:1 (13.), 1:2 (24.), 2:2 (84.) Nara Leidigkeit
Es spielten: Lorain Schmidt, Nara Leidigkeit, Lisa Schwab, Annie Dick (Lara Fleig), Ramona Riesterer, Nadja Klausmann, Julia Schätzle (Alexandra Wehrle), Jasmin Joos (Lena Dick), Corinna Wernet, Kristina Göppert (Rebecca Becherer), Lea Herr
Spielbericht: Alexandra Wehrle
Auch bei den SG Frauen ging die Rückrunde nach durchwachsener Vorbereitung endlich wieder los. Man hatte sich Einiges vorgenommen und konnte letztlich auch Vieles davon umsetzen.
27.03.22 / Alem. Zähringen I vs SGSO II 2:2 (1:1)
Punkt gerettet
Tore: 1:0 Seftel (29'), 1:1 Eigentor (30'), 2:1 Güleryütz (68'), 2:2 J. Klink (90')
Aufstellung: Ro. Weis - Füchter, M. Weber, Bölling - L. Wehrle, Ruth, F. Dorer (W. Wehrle 56'), To. Weis, Ti. Weiß (Böttcher 46') - Haase (T. Weber 64'), M. Trenkle (J. Klink 46')
Schiedsrichter: Louis Emier
Fotos von Richard Weis gibt's hier.
Im Vergleich zum Spiel vor einer Woche gegen Vörstetten nahm das Trainerduo Francabandiera /Wehrle drei Änderungen in der Startelf vor. Für Willi Wehrle (Bank), Lukas Weis (Schiebeschlage) und Lucas Almeida (1. Mannschaft) starteten Patrick Bölling, Jan Füchter, und Tom Weis.
Die SGSO begann in den ersten fünfzehn Minuten druckvoll, doch die Chancen von To. Weis (8.,15.) und Haase (12.) blieben ungenutzt. Nach überstandener Anfangsphase wurde Zähringen spielbestimmender und verschaffte sich klare Feldvorteile. Diese konnte Seftel nach einer halben Stunde in eine zwischenzeitlich verdiente 1:0 Führung ummünzen.
Auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes wurden die CoronaVO und die CoronaVO Sport angepasst und am 18. März 2022 notverkündet. Die Änderungen sind bereits zum 19. März 2022 in Kraft getreten.
Die CoronaVO sieht nun kein Stufensystem mehr vor und enthält keine Regelungen mehr, die von dem Erreichen der Basis, Warn- oder Alarmstufe abhängen. Deshalb kann auch die Corona-Verordnung Sport nicht mehr auf diese Stufen Bezug nehmen, was weitere Anpassungen erforderlich machte.
Folgende Regelungen für einen Übergangszeitraum, der zunächst bis zum 2. April gilt, sind für den Sport von besonderer Bedeutung: