Auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes wurden die CoronaVO und die CoronaVO Sport angepasst und am 18. März 2022 notverkündet. Die Änderungen sind bereits zum 19. März 2022 in Kraft getreten.
Die CoronaVO sieht nun kein Stufensystem mehr vor und enthält keine Regelungen mehr, die von dem Erreichen der Basis, Warn- oder Alarmstufe abhängen. Deshalb kann auch die Corona-Verordnung Sport nicht mehr auf diese Stufen Bezug nehmen, was weitere Anpassungen erforderlich machte.
Folgende Regelungen für einen Übergangszeitraum, der zunächst bis zum 2. April gilt, sind für den Sport von besonderer Bedeutung: